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AGB des AFA-joycard Bonusprogramms Es gelten für das AFA-joycard Bonusprogramm die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). 1. Teilnahmevoraussetzung. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom AFA Autohaus Gera Nord GmbH (AHG) schriftlich bestätigt sind. Die Nutzung der AFA-joycard erfolgt unter Anerkennung der AGB des AFA-joycard Bonusprogramms sowie der AGB der AFA Autohaus Gera Nord GmbH. Für die Teilnahme an der AFA-joycard gelten die folgenden Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AFA Autohaus Gera Nord GmbH in ihrer jeweils gültigen Fassung. Mit dem Ausfüllen und Unterzeichnen des Kartenantrags oder der erstmaligen Nutzung der AFA-joycard, um Bonuspunkte zu sammeln, erkennen Sie diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen an. Die AFA-joycard gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden ohne gesonderte Servicevereinbarung, die einen Audi oder Volkswagen nutzen. 2 AFA-joycard Bonuspunkte. Mit jedem Einkauf, den Sie bar oder per EC-Karte im AFA Autohaus Gera Nord bezahlen, erhalten Sie bei Vorlage Ihrer AFA-joycard Bonuspunkte im Wert von 5% der Arbeitsleistung Werkstatt (netto). Dies gilt nicht im Falle einer Schadensregulierung durch eine Kraftfahrzeugversicherung, gleich, ob die Regulierung direkt oder indirekt über den Karteninhaber erfolgt. Bonuspunkte werden auch nicht auf Selbstbeteiligungen im Rahmen von Unfallreparaturen, Gebühren, Sonderangebote und bereits reduzierte Ware gewährt. Jeder Punkt entspricht einem Cent. Nicht genutztes Guthaben verfällt automatisch, sobald 24 Monate lang weder Guthaben aufgebucht noch eingelöst wurde. Schon beim nächsten Einkauf mit Ihrer AFA-joycard können Sie Ihr Bonuspunkte-Guthaben einsetzen. Auf diese aktuelle Rechnung gibt es wiederum Bonuspunkte im Wert von 5% des Arbeitsleistungsbetrages. Eine Auszahlung von Bonuspunkten in Geldwert ist ausgeschlossen. Die AFA-joycard ist an den Kunden gebunden und somit nicht übertragbar. Die AFA-joycard ist nur für Fahrzeuge einsetzbar, die auf den Kunden zugelassen sind. Die Verwendung der Guthabenbeträge ist allerdings auch für andere Fahrzeuge des Karteninhabers möglich. Die Karte ist in jedem Fall vorzulegen, Nachbuchungen werden nicht vorgenommen. Die AFA Autohaus Gera Nord GmbH behält sich vor, Guthaben der AFA-joycard zum Ausgleich offener Forderungen heranzuziehen. 3. Erwerb und Gültigkeit der AFA-joycard. Die AFA-joycard gibt es beim Kauf eines Fahrzeugs der Marken Audi oder Volkswagen bei uns auf Wunsch kostenlos dazu. 4. Hinweise zu Leistungen der AFA-joycard. Die Leistungen sind nach Wunsch bei jedem Werkstattbesuch einzeln wählbar, wie im Flyer zur AFA-joycard beschrieben. Für Privatkunden gilt: GVB-Tickets erhalten Sie auf Wunsch von uns kostenlos an der Kasse (2 Tickets je Werkstattbesuch). Oder wir erstatten Ihnen diese nach Vorlage an der Kasse. Für gewerbliche Kunden stehen die folgenden Alternativen zur Auswahl: • GVB-Tickets erhalten Sie auf Wunsch von uns kostenlos an der Kasse (2 Tickets je Werkstattbesuch). Oder wir erstatten Ihnen diese nach Vorlage an der Kasse. • Ersatzwagen für Werkstattaufenthalte der Kategorie A (z.B. VW Polo oder Audi A1 o.ä.) werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit eines Fahrzeugs aus der eigenen Ersatzfahrzeugflotte für die Dauer der Reparatur inkl. 100 Frei-km am Tag für gewerbliche Einzelkunden kostenlos zur Verfügung gestellt (ohne Kraftstoff). Darüber hinaus werden Mehrkilometer- Pauschalen von VWFS Rent-a-Car angesetzt. Wird der Fahrzeugtausch nicht am Tag der Meldung der Fertigstellung, spätestens jedoch bis 10:00 Uhr am nächsten Werktag vorgenommen, wird der Ersatzwagen ab dann voll kostenpflichtig. Der kostenlose Ersatzwagen gilt nicht für Werkstattarbeiten, die in bis zu 60 Minuten erledigt werden, Räderwechsel und Termine für die Fahrzeugaufbereitung/ Reinigung. Der Ersatzwagen ist nur für die Dauer der Reparatur kostenfrei zur Verfügung und ist bei Rückgabe vollgetankt zu übergeben. Fehlende Kraftstoffmengen werden in Rechnung gestellt. Steht zum Wunschtermin kein Fahrzeug der Kategorie A zur Verfügung, kann gegen Zahlung des Differenzpreises gemäß Preisliste ein Fahrzeug einer höheren Kategorie gebucht werden. Steht zum Wunschtermin kein eigenes Fahrzeug zur Verfügung, kann auf Kundenwunsch eine voll kostenpflichtige Anmietung bei einer externen Autovermietung erfolgen. • Hol- und Bringservice ist für gewerbliche Einzelkunden in einem Radius von 25 km im Rahmen der Verfügbarkeit für die gewerblichen Inhaber der AFA-joycard kostenfrei. Zusätzliche Leistung: • Die Fahrzeugwäsche ist nach Werkstattaufenthalt kostenlos. Ausgenommen sind Werkstatttermine bei einer Hauptuntersuchung und Räderwechsel. Sie umfasst eine einfache maschinelle Fahrzeugoberwäsche ohne Innenraumreinigung. • Im Rahmen der Inspektion ist für gewerbliche Kunden die UVV-Prüfung kostenfrei. 5. Gültigkeit der AFA-joycard. Die AFA-joycard ist während der gesamten Nutzungsdauer des Fahrzeugs, für welches sie ausgestellt wurde, gültig. Die Laufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich um weitere 12 Monate automatisch. Nach Ablauf des 1. Jahres ist eine Kündigung jederzeit mit einer Frist von 8 Wochen möglich. 6. Kartenverlust. Das AFA Autohaus Gera Nord haftet nicht bei Verlust oder Untergang der AFA-joycard. Dies gilt insbesondere für das Guthaben und die Einlösung desgleichen durch Dritte. Auf Antrag erhalten Sie eine neue AFA-joycard. Hierfür wird eine Bearbeitungspauschale von 10,00 EUR erhoben. Herausgeber: Die AFA-joycard ist eine Marke der AFA Autohaus Gera Nord GmbH, Tochtergesellschaft der Autohaus Berolina GmbH. Sie ist auch verantwortlich für den Inhalt. Diese Geschäftsbedingungen können jederzeit ohne Vorankündigungsfrist geändert werden. Die jeweils aktuelle Version finden Sie unter www.audi-vw-gera.de. AFA Autohaus Gera Nord GmbH AFA-joycard Siemensstrasse 47 · 07546 Gera Tel. (0365) 437 0 20 · Fax (0365) 420 02 47 info@afanord.de · www.audi-vw-gera.de AGB. Allgemeine Geschäftsbedingungen 2017 Änderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten.